

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GUTSTIFTER gmbh
Stand: Januar 2026​​
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§1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der GUTSTIFTER GmbH und ihren Auftraggebern Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.
Soweit zwischen den Vertragsparteien individualvertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
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§2 Leistungen der GUTSTIFTER GmbH
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die GUTSTIFTER GmbH ausschließlich Dienstleistungen schuldet und weder die Herstellung eines Werks noch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
Der dienstvertragliche Charakter der Leistungspflicht bleibt auch dann unberührt, wenn sich die GUTSTIFTER GmbH zur schriftlichen Dokumentation der Leistungen oder zur Erstellung und Übergabe von Berichten, Studien oder vergleichbaren Unterlagen verpflichtet. Diese stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – keine Gutachten dar.
Die GUTSTIFTER GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Sie schuldet keine rechts-, steuer- oder wirtschaftsprüfenden Leistungen. Soweit entsprechende Leistungen durch geeignete Berufsträger vermittelt werden, handelt die GUTSTIFTER GmbH ausschließlich als Vermittler.
Die GUTSTIFTER GmbH ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übermittelte Informationen, Daten oder Unterlagen auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Erkennt sie offensichtliche Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten, wird sie hierauf hinweisen.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel und hat diese unverzüglich anzuzeigen. Der GUTSTIFTER GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
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§3 Aufbewahrung von Unterlagen
Die GUTSTIFTER GmbH ist zur Aufbewahrung der ihr überlassenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit schriftlicher Aufforderung zur Abholung ein halbes Jahr verstrichen ist.
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§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die GUTSTIFTER GmbH bei der Leistungserbringung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Er benennt eine oder mehrere vertretungsberechtigte Personen, die berechtigt sind, für ihn verbindliche Erklärungen abzugeben.
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§5 Datenschutz und Datenübermittlung
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übermittlung von Daten und Informationen per unverschlüsselter E-Mail einverstanden. Wünscht er eine verschlüsselte Übermittlung, hat er dies schriftlich mitzuteilen.
Die GUTSTIFTER GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten und an geeignete Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Vertraulichkeit wird hierbei sichergestellt.
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§6 Rechte an Arbeitsergebnissen
Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an von der GUTSTIFTER GmbH erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei der GUTSTIFTER GmbH.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der GUTSTIFTER GmbH, sofern sich diese nicht bereits aus dem Vertragszweck ergibt.
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§7 Zurückbehaltungsrecht
Der GUTSTIFTER GmbH steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Unterlagen zu, soweit dem Auftraggeber hierdurch kein unverhältnismäßiger Nachteil entsteht.
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§8 Vergütung
(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts Abweichendes individualvertraglich geregelt ist.
(2) Die GUTSTIFTER GmbH ist berechtigt, Leistungen laufend oder nach Leistungsfortschritt abzurechnen.
(3) Rechnungen sind 35 Kalendertage nach Rechnungseingang und ordnungsgemäßer Leistungsabnahme zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(4) Eine vorzeitige Zahlung kann ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung der GUTSTIFTER GmbH erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(5) Voraussetzung für eine Freigabe zur vorzeitigen Zahlung ist, dass der Rechnung sämtliche prüf- und freigaberelevanten Nachweise vollständig beigefügt sind. Unvollständige oder nicht prüffähige Rechnungen sind nicht zahlungsfällig.
(6) Sofern im Einzelfall eine vorzeitige Zahlung freigegeben wird, können hierfür abweichende Konditionen, insbesondere Abzüge vom Rechnungsbetrag, vereinbart werden.
(7) Bei außergewöhnlich hohen Rechnungsbeträgen behält sich die GUTSTIFTER GmbH vor, einer vorzeitigen Zahlung nicht zuzustimmen oder abweichende Konditionen festzulegen.
(8) Ersatz erforderlicher und nachgewiesener Aufwendungen wird gesondert vergütet, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(9) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(10) Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
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§9 Verschwiegenheit
Die GUTSTIFTER GmbH verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder berechtigte Interessen entgegenstehen.
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§10 Haftung
Die Haftung der GUTSTIFTER GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf EUR 250.000 je Schadensfall begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall ist ausgeschlossen.
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§11 Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach zwei Jahren, bei Vorsatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
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§12 Kündigung des Vertragsverhältnisses und Folgen der Beendigung
(1) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Endet der Auftrag vor vollständiger Ausführung, erhält die GUTSTIFTER GmbH die Vergütung für die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen.
(3) Wird der Auftrag aus Gründen beendet, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die GUTSTIFTER GmbH Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen.
(4) Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
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§13 Beendigung des Auftrags
Der Auftrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Etwaige Rügen sind innerhalb von vier Wochen nach entsprechender Mitteilung schriftlich geltend zu machen.
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§14 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der GUTSTIFTER GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.
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§15 Urheberrecht
© GUTSTIFTER GmbH – Geschäftsführer: Dirk Heinrich.
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